Kassensystem-Pflichten für die Gastronomie – der Überblick
Die Gastronomie ist eine der am stärksten regulierten Branchen, wenn es um Kassenpflichten geht. Das Finanzamt schaut hier besonders genau hin – wegen des hohen Bargeldanteils. Was müssen Sie als Gastronom wissen?
1. TSE-Pflicht: Seit 2021 Pflicht für alle
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle elektronischen Kassensysteme in der Gastronomie mit einer TSE ausgestattet sein. Keine Ausnahmen, keine Übergangslösungen mehr. Die TSE protokolliert jeden Kassiervorgang kryptografisch gesichert und macht Manipulationen erkennbar.
2. GoBD: Ordnungsgemäße Kassenführung
- Jeder Kassiervorgang wird einzeln und mit Zeitstempel gespeichert
- Stornierungen, Rabatte und Trinkgelder werden dokumentiert
- Tagesabschlüsse werden gespeichert und sind nicht löschbar
- Daten werden 10 Jahre aufbewahrt
3. Belegpflicht: Bon für jeden Gast
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Sie jedem Gast unaufgefordert einen Bon ausstellen. Pflichtangaben: Name und Anschrift des Unternehmens, Datum und Uhrzeit, Speisen/Getränke, Preis und Steuersatz, TSE-Seriennummer und Transaktionsnummer.
4. Kassenabschluss: Täglich Pflicht
Am Ende jedes Betriebstags muss ein Kassenabschluss (Z-Bon) erstellt werden. Dieser dokumentiert alle Umsätze des Tages und muss unveränderlich gespeichert werden.
5. Kassenmeldung beim Finanzamt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Betriebe ihre Kassensysteme und die TSE beim Finanzamt melden. Die Meldung erfolgt über ELSTER oder über einen Steuerberater.
Was passiert bei Verstößen?
- Verwerfung der Buchhaltung und Schätzung des Umsatzes
- Nachzahlungen von Steuern + Zinsen
- Bußgelder bis zu 25.000 €
- Steuerstrafverfahren bei schwerwiegenden Verstößen